Kostenerstattung durch den Spitzenverband der Deutschen Krankenkassen
Der GKV Spitzenverband die Liste der Länder, in denen medizinische Vorsorgeleistungen im Ausland (insgesamt 14 Länder anerkannt) anerkannt werden, um Bulgarien mit Datum 20.09.2019 erweitert hat. Im offiziellen Rundschreiben 2019/483 wurde die Aktualisierung der Übersicht über medizinische Vorsorgeleistungen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie in der Schweiz aktualisiert. Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten im Sinne des § 23 Abs. 2 SGB V können ab sofort auch in erbracht werden. Deshalb sind Kostenerstattung nach § 13 Abs. 4 SGB V auch für in Bulgarien in Anspruch genommene medizinische Vorsorgeleistungen möglich.